1-Prozent-Regelung: Pauschalversteuerung des Firmenwagens einfach erklärt

Zuletzt aktualisiert am 06. März 2026

Kurz erklärt
Die 1-Prozent-Regelung ist die gängigste Methode, um den geldwerten Vorteil eines privat genutzten Firmenwagens zu versteuern. Monatlich wird 1 Prozent des Bruttolistenpreises als Einkommen angerechnet. Für Elektroautos gelten mit der 0,25- und 0,5-Prozent-Regelung deutlich günstigere Sätze.

Die 1-Prozent-Regelung ist das Standardverfahren zur Versteuerung eines Firmenwagens, der auch privat genutzt wird. Der Gesetzgeber unterstellt dabei pauschal einen geldwerten Vorteil, auf den Lohnsteuer und Sozialabgaben anfallen. Die Alternative zur Pauschalmethode ist die Fahrtenbuchmethode, bei der die tatsächliche Nutzung dokumentiert wird.

Wie funktioniert die 1-Prozent-Regelung?

Nutzt Du Deinen Firmenwagen auch privat, rechnet Dein Arbeitgeber monatlich 1 Prozent des inländischen Bruttolistenpreises (BLP) als geldwerten Vorteil auf Dein Gehalt an. Der BLP wird zum Zeitpunkt der Erstzulassung festgelegt, auf volle 100 Euro abgerundet und enthält die Umsatzsteuer sowie sämtliche Sonderausstattungen.

Rechenbeispiel: Ein Firmenwagen mit einem Bruttolistenpreis von 45.000 Euro erzeugt monatlich einen geldwerten Vorteil von 450 Euro (1 % von 45.000 Euro). Auf diesen Betrag fallen Lohnsteuer und Sozialabgaben an.

Wichtig: Der Bruttolistenpreis ist keine Verhandlungssache. Selbst wenn Dein Arbeitgeber das Fahrzeug mit Firmenrabatt günstiger erworben hat, bleibt der volle Listenpreis die Berechnungsgrundlage.

Versteuerung des Arbeitswegs

Zusätzlich zum Privatnutzungsanteil musst Du den Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte versteuern. Hier gibt es zwei Varianten:

Pauschalmethode (0,03-Prozent-Regelung)

Monatlich werden 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises pro Entfernungskilometer angesetzt – unabhängig davon, wie oft Du tatsächlich ins Büro fährst.

Rechenbeispiel: Bei einem BLP von 45.000 Euro und 25 Kilometern einfacher Strecke ergibt sich ein zusätzlicher geldwerter Vorteil von 337,50 Euro pro Monat (45.000 × 0,03 % × 25 km).

Einzelbewertung (0,002-Prozent-Regelung)

Wer weniger als 15 Tage pro Monat ins Büro fährt – etwa bei regelmäßigem Homeoffice –, kann die taggenaue Einzelbewertung nutzen. Pro tatsächlichem Fahrtag werden 0,002 Prozent des BLP je Entfernungskilometer angesetzt. Bei wenigen Bürotagen ist diese Variante deutlich günstiger.

0,25-Prozent-Regelung für reine Elektroautos

Für reine Elektrofahrzeuge greift eine erhebliche Steuervergünstigung: Statt des vollen Bruttolistenpreises wird nur ein Viertel als Bemessungsgrundlage angesetzt. In der Praxis bedeutet das einen effektiven Steuersatz von 0,25 Prozent pro Monat.

Voraussetzungen

  • Das Fahrzeug muss ein reines, lokal emissionsfreies Elektroauto sein (keine Plug-in-Hybride).
  • Der Bruttolistenpreis darf bestimmte Grenzen nicht überschreiten:
    • Bis Ende 2023: 60.000 Euro
    • Ab 2024 bis Mitte 2025: 70.000 Euro
    • Ab 1. Juli 2025: 100.000 Euro (durch das Wachstumschancengesetz angehoben)
  • Maßgeblich ist der Zeitpunkt der erstmaligen Überlassung an den Arbeitnehmer, nicht das Kaufdatum.
  • Die Regelung gilt bis zum 31.12.2030.

Rechenbeispiel: Ein Elektroauto mit 50.000 Euro BLP wird nach der 0,25-Prozent-Regelung besteuert. Der monatliche geldwerte Vorteil beträgt nur 125 Euro (0,25 % von 50.000 Euro) statt 500 Euro bei einem Verbrenner.

0,5-Prozent-Regelung für Plug-in-Hybride und teure E-Autos

Die 0,5-Prozent-Regelung halbiert die Bemessungsgrundlage und kommt in zwei Fällen zum Tragen:

  • Reine E-Autos über der Fördergrenze: Elektrofahrzeuge, deren BLP die jeweils geltende Preisgrenze überschreitet, profitieren statt der 0,25- von der 0,5-Prozent-Regelung.
  • Plug-in-Hybride: Für Anschaffungen ab 2025 müssen Plug-in-Hybride einen CO₂-Ausstoß von maximal 50 g/km aufweisen oder eine rein elektrische Mindestreichweite von 80 Kilometern erreichen.

Wann lohnt sich welche Methode?

Die 1-Prozent-Regelung ist unkompliziert, aber nicht immer günstig. Die Pauschale basiert auf dem Neupreis – unabhängig vom tatsächlichen Fahrzeugwert oder der Nutzungsintensität. Die Fahrtenbuchmethode kann in folgenden Fällen günstiger sein:

  • Geringer Privatnutzungsanteil: Wer den Firmenwagen fast ausschließlich beruflich nutzt, zahlt mit der Pauschale zu viel.
  • Gebrauchte Firmenwagen: Der BLP bleibt unverändert, auch wenn das Fahrzeug bereits Jahre alt und deutlich weniger wert ist.
  • Teure Fahrzeuge mit wenig Privatnutzung: Je höher der BLP, desto stärker schlägt die Pauschale zu Buche.

1-Prozent-Regelung und Auto-Abo

Wird ein Auto-Abo als Firmenwagen genutzt, gelten grundsätzlich dieselben Versteuerungsregeln. Der geldwerte Vorteil wird auch hier nach dem Bruttolistenpreis berechnet. Der Vorteil eines Auto-Abos liegt darin, dass Versicherung, Wartung und weitere Kosten bereits in der All-inclusive-Rate enthalten sind – die Nebenkosten sind also planbar, während die steuerliche Behandlung identisch bleibt.

Fazit

Die 1-Prozent-Regelung ist der einfachste Weg, einen privat genutzten Firmenwagen zu versteuern. Wer einen reinen Elektro-Dienstwagen unter der Fördergrenze fährt, profitiert mit der 0,25-Prozent-Regelung von einer besonders niedrigen Steuerlast. Plug-in-Hybride und teurere E-Autos werden mit 0,5 Prozent besteuert. Ob die Pauschale oder die Fahrtenbuchmethode günstiger ist, hängt vom Fahrzeugpreis und dem tatsächlichen Privatanteil ab – ein Vergleich lohnt sich in jedem Fall.

Frontansicht eines dunklen BMW in einer hellen Fahrzeughalle

Auto-Abo News & Deals per Mail

Melde Dich für unseren kostenlosen Newsletter an und erhalte die neuesten Auto-Abo News sowie ausgewählte Deals direkt in Dein Postfach.

Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.